Hatte mich beim ADAC-Grenzverkehr darüber informiert, da ich vorletztes Jahr einen Delta aus Italien überführt habe. Die haben mir gesagt, daß es wegen der Kurzzeitkennzeichen wohl so'ne inoffizielle Abmachung zwischen einigen EU-Ländern, daß sie auch außerhalb Deutschlands anerkannt werden. Allerdings gibt's da wohl keine ordentliche rechtliche Grundlage (Gesetz o.ä.). Schlußendlich hab' ich's problemlos mit Kurzzeitkennzeichen gemacht (Das Zollkennzeichen ist nur für die Ausfuhr).
Aus dem 4-seitigen Ratgeber vom ADAC "Kauf eines Gebraucht-KFZ im EU-Ausland" gibt's im Abschnitt 5 "Überführung" folgende Aussagen (wenn'd willst, kann ich Dir den Wisch mal zuschicken)?:
5. Überführung
Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.
• Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.
• Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist.
• Aus Österreich, Italien, Frankreich, den Benelux-Staaten, Spanien, Portugal, Tschechien, Polen, Ungarn holen viele deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen ab, obwohl es genaugenommen nicht für die Rückholung von Fahrzeugen nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Rechtslage völlig uneinheitlich. Sicher ist aber, dass die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird. Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens müssen keine Angaben zum Fahrzeug gemacht und keine Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. Die Fahrzeugdaten werden vom Fahrzeuginhaber selbst in den roten/rosa Fahrzeugschein eingetragen.
• Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, dass die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv ist. Für britisch zugelassene Fahrzeuge, die in der Regel nur eine für die Insel geltende Kfz-Versicherung haben, kann in Deutschland in jeder ADAC Geschäftsstelle eine sog. Grenzversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet für einen Pkw 105 € pro Monat. Zur Ausstellung muss eine gut lesbare Kopie des britischen Zulassungsdokuments V5 C mitgebracht werden.