Kennt jemand das Auto - was haltet ihr davon

#1
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=brqip2hfgstx#

der wäre zu verkaufen - was haltet ihr davon ? welchen Eindruck habt ihr von dem Auto -kennt sich jemand aus wie aufwändig die Zulassung des niederländischen Autos wäre ?
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#2
Deutsche Zulassung und Tüv dürfte kein Problem sein , habe ich gemacht mit dem Dedra aus Italien, hat mich TÜV und Deutsche Papiere 160 Euro gekostet
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#3
Ja wenn ich so ein 5 Tage Kennzeichen hole müsste ich dann mit dem Auto direkt zum TÜV -
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#4
Hmm, die Farbe gefällt mir. Bei den Felgen scheint der Klarlack ab zu sein (und dazumal sind es diese häßlichen Delta-Felgen der letzten Baujahre, fand die glatten früheren Serienfelgen schöner), aber sonst...
Man sieht auf den Bildern natürlich nicht, wie es um die Pflege und Schäden der Kiste bestellt ist.

Caine
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#5
Ich finde, der sieht super aus.

Aber der ist ja schon "verkocht" Icon_mrgreen

Wenn Du Fragen zum Import aus NL hast schreib mal Deltafront an, der hatte seinen TD auch "von drüben" geholt . Ich glaube aber, er hat auch mal dazu einen Beitrag geschrieben, was er wo und wie gemacht hat.
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#6
Oh der sieht aber noch gut aus, innendrin nix offensichtlich zerfleddertes, glänzen tut er auch. Etwas über 100.000km ist auch voll gut.

Wäre ne Besichtigung wert, der Preis geht noch so, vielleicht lässt sich ja nochn bissel was handeln.

Wenn man mal sieht was für andere Kisten man sonst für den Preis bekommt dann isses echtn schönes Angebot.

Wie weit issn Holland von dir aus? Dann könnteste auf die Schnelle ja hinfahrn.
Zum 5-Tagekennzeichen brauchste dann glaub ich noch so ne grüne Versicherungskarte oder? Weil wegen ausserhalb Deutschland. Frag ma Deltisti, der müsst des wissen.
Wers nicht ausprobiert, weiss nicht was ihm um die Ohren geflogen wäre.

[Bild: battlecore.jpg]
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#7
Du brauchst ein Zollkennzeichen da es Grenzüberschreitent ist.

Bekommt man beim ADAC ist so ein Kennzeichen statt gelbe Ecke mit 5 Tagen zählst länger ,glaube 1 Monat mit ner Roten Ecke!
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#8
Zollkennzeichen ? ist doch EG.. müsste ich mal nachforschen
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#9
Glaub es mir bin 16 Jahre bei der Versicherung. ;-)

Hab grade nochmal nachgefragt im Fachbereich ist so!

Zollkenzeichen weil Grenzüberschreitent ob EG oder nach Russland egal.

Du kannst auch so ein Kurzkennzeichen nehmen und fährst auf gut Glück über die Grenze. Wennst doch kontrolliert wirst stehste im Kurzen Hemd da.
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#10
(16-06-2010, 14:21)deltisti1972 schrieb: Zollkenzeichen weil grenzüberschreitend ob EG oder nach Russland egal.

Das Ding nennt sich schon seit längerem EU Smile
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#11
habe da online nur Infos gefunden wenn ein deutsches Auto ins Ausland gebracht werden soll -
kann ich dann mit so einen Zollkennzeichen auch zur TÜV Vollabnahme ?
Versicherung meinte Kurzkennzeichen mit grüner Karte .. andere Versicherung meint : keine Ahnung..
wenn was schief gehen würde gebe ich euch schon mal meine neue Adresse an:
(links oben dann mein neuer Parkplatz)

http://www.jva-sb.saarland.de/index.html
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#12
Wir besuchen dich dann auch mit nem Kuchen, wir backen da ne 250er Flex mit rein Icon_mrgreen

Also wenn du online eine kurzzeitversicherung abschliesst, dann kannste meistens gleich mit ankreuzen ob du auch eine grüne Karte brauchst. Die bekommste dann per email, druckste aus und trägst diese Versicherungsnummer drauf ein.

Und dann holste dir damit beim Strassenverkehrsamt eine Kennzeichen. Oder bestellst gleich ein Kennzeichen mit. Das bieten die gleich mit an.
Wers nicht ausprobiert, weiss nicht was ihm um die Ohren geflogen wäre.

[Bild: battlecore.jpg]
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#13
Hatte mich beim ADAC-Grenzverkehr darüber informiert, da ich vorletztes Jahr einen Delta aus Italien überführt habe. Die haben mir gesagt, daß es wegen der Kurzzeitkennzeichen wohl so'ne inoffizielle Abmachung zwischen einigen EU-Ländern, daß sie auch außerhalb Deutschlands anerkannt werden. Allerdings gibt's da wohl keine ordentliche rechtliche Grundlage (Gesetz o.ä.). Schlußendlich hab' ich's problemlos mit Kurzzeitkennzeichen gemacht (Das Zollkennzeichen ist nur für die Ausfuhr).
Aus dem 4-seitigen Ratgeber vom ADAC "Kauf eines Gebraucht-KFZ im EU-Ausland" gibt's im Abschnitt 5 "Überführung" folgende Aussagen (wenn'd willst, kann ich Dir den Wisch mal zuschicken)?:

5. Überführung
Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.
• Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.
• Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist.
• Aus Österreich, Italien, Frankreich, den Benelux-Staaten, Spanien, Portugal, Tschechien, Polen, Ungarn holen viele deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen ab, obwohl es genaugenommen nicht für die Rückholung von Fahrzeugen nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Rechtslage völlig uneinheitlich. Sicher ist aber, dass die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird. Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens müssen keine Angaben zum Fahrzeug gemacht und keine Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. Die Fahrzeugdaten werden vom Fahrzeuginhaber selbst in den roten/rosa Fahrzeugschein eingetragen.
• Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, dass die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv ist. Für britisch zugelassene Fahrzeuge, die in der Regel nur eine für die Insel geltende Kfz-Versicherung haben, kann in Deutschland in jeder ADAC Geschäftsstelle eine sog. Grenzversicherung abgeschlossen werden. Sie kostet für einen Pkw 105 € pro Monat. Zur Ausstellung muss eine gut lesbare Kopie des britischen Zulassungsdokuments V5 C mitgebracht werden.
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#14
(16-06-2010, 14:18)UKUli schrieb: Zollkennzeichen ? ist doch EG.. müsste ich mal nachforschen


(16-06-2010, 14:33)StefanB schrieb:
(16-06-2010, 14:21)deltisti1972 schrieb: Zollkenzeichen weil grenzüberschreitend ob EG oder nach Russland egal.

Das Ding nennt sich schon seit längerem EU Smile


Der Uli hat mich auf den Holzweg gebraucht.

Mein Vater (59) sagt sogar immer noch EWG das ist noch bisschen älter.
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#15
ist schon komisch wenn man sich da informiert: eine Frau von der Versicherung meinte ich soll mich an die Polizei wenden.. .die würden mich beraten.
Meine Versicherung will für 5 Tage 80 Euro - online gibts die für 40 Euro -habe im Internet eine gefunden die ist auch nur 20 km von mir weg..könnte ich auch hinfahren.

Ins Gefängnis will ich nicht..hatte erst vor 14 Tagen einen Gerichtsprozess wegen Körperverletzung - wo ich doch sooo brav bin..
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